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   VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12   

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https://dejure.org/2014,34240
VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12 (https://dejure.org/2014,34240)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2014 - 29 K 159.12 (https://dejure.org/2014,34240)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 29 K 159.12 (https://dejure.org/2014,34240)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12
    Hat der Gesetzgeber hingegen eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht auf Grund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 18/12 -, Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 5 = juris Rdnr. 22 m.w.N.).

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 18/12 -, Buchholz 436.511 § 93 SGB VIII Nr. 5 = juris Rdnr. 32 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12
    Wenn danach eine derartige Lücke vorliegt, darf sie von den Gerichten im Wege der Analogie geschlossen werden, wenn sich auf Grund der gesamten Umstände feststellen lässt, dass der Normgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerwG, Urteil vom 27. März 2014 - 2 C 2/13 -, NVwZ-RR 2014, 689 = juris Rdnr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2010 - 8 B 125.09

    Teilbarkeit eines Verwaltungsakts; Beseitigung der Unanfechtbarkeit durch

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12
    So hat bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nach dem Schädigungszeitpunkt von dem Unternehmen angeschaffte Aktien für die ergänzende Einzelrestitution ohne Belang sind (Beschluss vom 21. Februar 2006 - 7 B 76.05 -, www.bverwg.de/Entscheidungen Rdnr. 9, bestätigt durch Beschluss vom 30. Juli 2010 - 8 B 125.09 -, ZOV 2010, 231 = juris Rdnr. 4 f.), wobei den Klägerinnen zuzugeben ist, dass sich diese Entscheidungen auf den Wortlaut der Norm stützen und mit der Frage der Analogiefähigkeit nicht ausdrücklich befassen.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12
    Da das Vermögensgesetz keine derartige Handhabe für einen ergänzenden Lückenschluss im Falle der Restitution wirtschaftlich entwerteter Geschäftsanteile bietet, wird die vom Gesetzgeber angestrebte Gleichstellung mit den rückerstattungsrechtlichen Vorschriften durch den in § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG zugelassenen Durchgriff des einzelnen geschädigten Gesellschafters auf "abgeschwommene" Gegenstände des Unternehmensvermögens erreicht (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1997 - 7 C 53.96 -, Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 18 = juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 17.07.2014 - 5 C 20.13

    Analogie; Bemessungsgrundlage; bewegliche Sache; Binnenschiff; Berechtigter;

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12
    Die bevorzugte Behandlung (insbesondere) von Grundvermögen gegenüber Beteiligungen rechtfertigt sich zudem aus dessen besonderer Wertbeständigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 5 C 20.13 -, www.bverwg.de/Entscheidungen Rdnr. 45 ff.).
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 76.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand - Einordnung

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2014 - 29 K 159.12
    So hat bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nach dem Schädigungszeitpunkt von dem Unternehmen angeschaffte Aktien für die ergänzende Einzelrestitution ohne Belang sind (Beschluss vom 21. Februar 2006 - 7 B 76.05 -, www.bverwg.de/Entscheidungen Rdnr. 9, bestätigt durch Beschluss vom 30. Juli 2010 - 8 B 125.09 -, ZOV 2010, 231 = juris Rdnr. 4 f.), wobei den Klägerinnen zuzugeben ist, dass sich diese Entscheidungen auf den Wortlaut der Norm stützen und mit der Frage der Analogiefähigkeit nicht ausdrücklich befassen.
  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 46.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

    Die Kammer hat im Urteil vom 23. Oktober 2014 (VG 29 K 159.12, juris Rn. 24 f., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 a.a.O. Rn. 7) ausgeführt:.
  • VG Berlin, 01.09.2016 - 29 K 47.15

    Feststellung eines Anspruch auf Bruchteilsrestitution; vermögensrechtlicher

    Die Kammer hat im Urteil v. 23. Oktober 2014 - VG 29 K 159.12, zitiert nach juris, dort Rdn. 24f., bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 20. Juli 2016 - 8 B 1/15, zitiert nach juris, dort Rdn. 7) ausgeführt:.
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